Björn Schleyer

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Urheberrecht & Nutzungsrechte

1.1. - Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung dem Björn Schleyer Einzelunternehmen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2. - Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Björn Schleyer Einzelunternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3. - Das Björn Schleyer Einzelunternehmen überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Das Björn Schleyer Einzelunternehmen bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4. - Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Björn Schleyer Einzelunternehmen und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. - Das Björn Schleyer Einzelunternehmen hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.


§ 2. Vergütung

2.1. - Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

2.2. - Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.


§ 3. Fremdleistungen

3.1. - Das Björn Schleyer Einzelunternehmen ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, des Björn Schleyer Einzelunternehmens hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. - Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung dem Björn Schleyer Einzelunternehmen abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Björn Schleyer Einzelunternehmen im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.


§ 4. Eigentum & Rückgabepflicht

4.1. - An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Björn Schleyer Einzelunternehmen spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2. - Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


§ 5. Herausgabe von Daten

5.1. - Der Designer/Entwickler ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass das Björn Schleyer Einzelunternehmen ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. - Hat das Björn Schleyer Einzelunternehmen dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung dem Björn Schleyer Einzelunternehmen verändert werden.

5.3. - Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4. - Das Björn Schleyer Einzelunternehmen haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Björn Schleyer Einzelunternehmens ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.


§ 6. Haftung

6.1. - Das Björn Schleyer Einzelunternehmen haftet nur für Schäden, die ihre Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

6.2. - Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6.3. - Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

6.4. - Das Björn Schleyer Einzelunternehmen haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten oder Texte.

6.5. - Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich des Björn Schleyer Einzelunternehmens geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


§ 7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

7.1. - Im Rahmen des Auftrags besteht für die Designer/Entwickler des Björn Schleyer Einzelunternehmens Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

7.2. - Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann das Björn Schleyer Einzelunternehmen eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

7.3. - Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller des Björn Schleyer Einzelunternehmens übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


§ 8. Schlussbestimmungen

8.1. - Gerichtsstand ist Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen in Deutschland.

8.2. - Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen in Deutschland als Gerichtsstand vereinbart.

8.3. - Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.